Elektrosicherheit im Betrieb: Was Sie über die DGUV Vorschrift 3 wissen müssen!

DGUV 3

Warum die Prüfung elektrischer Betriebsmittel für jedes Unternehmen relevant ist

Elektrische Geräte und Anlagen sind fester Bestandteil jedes Arbeitsplatzes – vom Laptop im Büro über die Kaffeemaschine in der Küche bis hin zur Produktionsmaschine in der Werkhalle. Gleichzeitig stellen sie potenzielle Gefahrenquellen dar, insbesondere dann, wenn sie beschädigt, veraltet oder unsachgemäß installiert sind.

Um diese Risiken zu minimieren, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Vorschrift 3vor, dass Unternehmen ihre elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen müssen. Doch was genau bedeutet das? Wer ist betroffen – und wie setzt man das praktisch um?

In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zur DGUV Vorschrift 3, verständlich erklärt – speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bislang noch keinen Bezug zum Thema hatten.


Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen im Unternehmen regelt. Ziel ist es, Gefährdungen wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände zu verhindern – und so die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Diese Vorschrift gilt für nahezu jedes Unternehmen, in dem elektrische Geräte genutzt werden. Sie ist damit ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.


Welche Geräte und Anlagen müssen geprüft werden?

Grundsätzlich betrifft die Vorschrift alle elektrischen Betriebsmittel. Dabei wird unterschieden in:

1. Ortsveränderliche Geräte

Diese Geräte können bewegt werden und verfügen in der Regel über einen Stecker:

  • Computer, Drucker, Monitore
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher
  • Verlängerungskabel und Steckerleisten
  • Elektrowerkzeuge

2. Ortsfeste elektrische Anlagen

Diese sind fest installiert und in der Regel nicht ohne Weiteres bewegbar:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Verteilerkästen
  • Lichtsysteme

Beide Gerätegruppen müssen regelmäßig von qualifiziertem Fachpersonal geprüft werden. Ziel ist es, frühzeitig Schäden, Verschleiß oder unsachgemäße Installationen zu erkennen – bevor es zu Unfällen kommt.


Wie oft müssen die Prüfungen stattfinden?

Die Prüffristen richten sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich, der Nutzungshäufigkeit und den Umgebungsbedingungen. Generell gilt:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach Änderungen oder Reparaturen
  • In regelmäßigen Abständen, die auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden

Ein Beispiel: Ein Elektrowerkzeug, das täglich auf der Baustelle eingesetzt wird, muss häufiger geprüft werden als ein PC im Büro. Die genaue Frist legt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Nutzung und potenziellen Gefährdung fest.


Wer darf die Prüfungen durchführen?

Laut DGUV Vorschrift 3 dürfen nur bestimmte Personen Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen vornehmen:

  • Elektrofachkräfte mit fundierter Ausbildung und Berufserfahrung
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen, die unter Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten

Diese Fachkräfte prüfen Geräte auf sichtbare Mängel, messen elektrische Werte mit geeigneten Prüfgeräten und dokumentieren die Ergebnisse lückenlos.


Welche Risiken bestehen bei Nichteinhaltung?

Wenn ein Unternehmen seiner Prüfpflicht nicht nachkommt, kann das schwerwiegende Folgen haben:

  • Gefährdung von Mitarbeitenden durch defekte Geräte
  • Bußgelder und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz
  • Verlust des Versicherungsschutzes im Schadenfall (z. B. nach einem Brand)
  • Imageverlust bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden

Deshalb sollten Unternehmen ihre Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit und Elektrosicherheit ernst nehmen – auch aus wirtschaftlicher Sicht.


Wie sieht die Prüfung konkret aus?

Eine normgerechte Prüfung besteht in der Regel aus drei Schritten:

  1. Sichtprüfung – Überprüfung äußerer Schäden, z. B. an Gehäusen oder Kabeln
  2. Messung – Prüfung elektrischer Werte wie Schutzleiterwiderstand oder Isolationswiderstand
  3. Funktionsprüfung – Kontrolle, ob das Gerät korrekt funktioniert

Im Anschluss erfolgt die Dokumentation der Prüfergebnisse – für interne Zwecke und im Fall von Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden.


Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Falls Sie bislang keine DGUV-Prüfungen durchführen lassen oder unsicher sind, ob Ihre aktuellen Prüfintervalle und Maßnahmen ausreichen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme.

Ein professioneller Partner kann Sie dabei unterstützen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, notwendige Prüfungen durchzuführen und alle Dokumentationen rechtskonform abzulegen. Das entlastet Sie als Unternehmer – und sorgt für Klarheit und Sicherheit im Betrieb.


Arbeitssicherheit Stracke: Ihr Partner für DGUV 3 Prüfungen

Als erfahrenes Büro für Arbeitssicherheit bieten wir Unternehmen eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3.

Wir übernehmen für Sie:

  • Die Planung der Prüfungen
  • Die Durchführung durch qualifizierte Fachkräfte
  • Die rechtskonforme Dokumentation
  • Die Beratung zu Prüfintervallen und organisatorischen Pflichten

Ob kleines Büro oder produzierendes Gewerbe – wir sorgen dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen sicher und vorschriftsgemäß betrieben werden.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung – und machen Sie Ihre Elektrosicherheit zur Stärke Ihres Unternehmens.

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