Einleitung
Arbeitsschutz bedeutet nicht nur Sicherheitsunterweisungen oder das Tragen von Schutzkleidung. Auch Themen wie Arbeitszeiten, der Schutz junger Beschäftigter und der Mutterschutz gehören dazu – und werden oft unterschätzt. Dabei ist genau hier mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen, wenn Unternehmen ihre Pflichten vernachlässigen.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat mit der Veröffentlichung LV 60 einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vorgelegt. Die dritte Auflage (Stand Juli 2024) berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und zeigt konkret auf, welche Verstöße wie teuer werden können.
Warum gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog?
Ziel der LASI-Veröffentlichung ist es, Behörden, aber auch Unternehmen eine klare Orientierung zu bieten. Verstöße gegen den Arbeitsschutz sollen bundesweit gleichbehandelt werden – und Arbeitgeber sollen nachvollziehen können, welches Verhalten zu welchen Konsequenzen führt.
Besonders wichtig: Der Katalog dient nicht nur als Sanktionenliste, sondern auch als präventives Hilfsmittel, um Risiken frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
1. Arbeitszeitgesetz: Verstöße, die teuer werden können
Das Arbeitszeitgesetz regelt u. a. die maximale tägliche Arbeitszeit (in der Regel 8 Stunden), Ruhezeiten und Pausen sowie die Bedingungen für Nacht- und Feiertagsarbeit.
Häufige Verstöße:
- Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit (z. B. mehr als 10 Stunden ohne Ausgleich)
- Unzureichende oder fehlende Ruhepausen
- Keine Einhaltung der Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (mindestens 11 Stunden)
- Unerlaubte Sonn- oder Feiertagsarbeit ohne Genehmigung
Bußgelder: Je nach Schwere können Bußgelder zwischen 250 € und mehreren Tausend Euro pro Verstoß verhängt werden – insbesondere bei systematischen Versäumnissen.
2. Jugendarbeitsschutzgesetz: Besonderer Schutz für Minderjährige
Das JArbSchG schützt Beschäftigte unter 18 Jahren vor Überforderung und gefährlichen Arbeitsbedingungen. Unternehmen, die Auszubildende oder Schülerpraktikanten beschäftigen, müssen folgende Punkte beachten:
Wichtige Vorgaben:
- Maximal 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag, 40 Stunden pro Woche
- Keine Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr) und keine gefährlichen Tätigkeiten
- Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen (mind. 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit)
Bußgelder: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können Bußgelder bis zu 15.000 € nach sich ziehen. Besonders problematisch sind wiederholte oder vorsätzliche Verstöße.
3. Mutterschutzgesetz: Rechte für Schwangere und stillende Mütter
Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen – nicht nur gesundheitlich, sondern auch arbeitsrechtlich.
Arbeitgeberpflichten:
- Beschäftigungsverbot bei gefährdenden Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen
- Einhaltung des Nachtarbeitsverbots (20–6 Uhr) und Sonn-/Feiertagsarbeitsverbots
- Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
- Anpassung der Arbeitsbedingungen (z. B. durch Gefährdungsbeurteilung)
Bußgelder: Auch hier drohen bei Missachtung empfindliche Strafen. Schon einfache Versäumnisse – etwa bei der Gefährdungsbeurteilung oder fehlender Aufklärung – können mit mehreren Tausend Euro Bußgeld geahndet werden.
Wie werden Bußgelder bemessen?
Die LASI-Bußgeldkataloge definieren sogenannte Regelsätze, die je nach Fallhöhe, Häufigkeit und Gefährdungslage angepasst werden können. Dabei gilt eine dreistufige Vorgehensweise:
- Ermittlung eines Grundbetrags je nach Verstoß
- Berücksichtigung von Milderungs- oder Erschwernisgründen
- Festsetzung und Dokumentation des Bußgelds
Unternehmen mit klaren Strukturen, sauberer Dokumentation und präventiven Maßnahmen stehen bei einer Kontrolle deutlich besser da.
Welche Vorteile bringt der Katalog für Unternehmen?
Auch wenn er primär für Behörden geschrieben ist: Der LASI-Bußgeldkatalog hilft Arbeitgebern dabei, eigene Prozesse zu überprüfen und zu verbessern.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Klarheit und Transparenz über mögliche Risiken und Bußgeldhöhen
- Praxisnahe Orientierung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Erleichterung von internen Audits und Gefährdungsbeurteilungen
- Stärkung der Compliance und des verantwortungsvollen Arbeitgeberverhaltens
Was Sie als Unternehmen jetzt tun sollten
- Überprüfen Sie Ihre Arbeitszeitregelungen. Ist klar dokumentiert, wer wann arbeitet? Werden Pausen eingehalten und Ruhezeiten gewahrt?
- Beachten Sie Sonderregelungen für Jugendliche. Auszubildende oder Praktikanten unter 18 Jahren müssen besonders geschützt werden.
- Setzen Sie den Mutterschutz um. Sorgen Sie für eine individuelle Gefährdungsbeurteilung und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben.
- Schulen Sie Ihre Führungskräfte. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen – sensibilisieren Sie Verantwortliche im Unternehmen.
- Führen Sie interne Audits durch. Eine regelmäßige Selbstkontrolle zeigt, wo Handlungsbedarf besteht – bevor Behörden es tun.
Fazit: Bußgelder vermeiden durch gezielten Arbeitsschutz
Verstöße gegen Arbeitszeit-, Jugend- und Mutterschutzrecht sind kein Bagatelldelikt. Neben hohen Geldstrafen drohen Imageverlust und Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden. Mit dem LASI-Bußgeldkatalog steht Unternehmen ein hilfreiches Werkzeug zur Verfügung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gesetzeskonform zu handeln.
Wer proaktiv handelt, schützt nicht nur Menschen – sondern auch das eigene Unternehmen.
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