Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Was gehört dazu und wer ist verantwortlich?

Persönliche Schutzausrüstung

Einleitung

In vielen Unternehmen gehört die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum täglichen Arbeiten dazu – ob im Bau, in der Industrie, in Werkstätten oder Laboren. Doch nicht nur im Blaumann und mit Helm ist man automatisch auf der sicheren Seite. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete PSA bereitzustellen – und Beschäftigte müssen sie auch korrekt tragen.

Dieser Beitrag zeigt kompakt und verständlich, was zur PSA gehört, wann sie eingesetzt werden muss und wer welche Verantwortung im Rahmen des Arbeitsschutzes trägt. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zuverlässig zu vermeiden.


Was ist persönliche Schutzausrüstung (PSA)?

Die PSA umfasst alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren und Unfällen zu schützen. Sie wird eingesetzt, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen.

Beispiele für PSA:

  • Schutzhelme
  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrillen oder Gesichtsschutz
  • Atemschutzmasken
  • Gehörschutz
  • Warnkleidung
  • Absturzsicherungen

Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Tätigkeit und den Gefährdungen am Arbeitsplatz.


Wann ist PSA vorgeschrieben?

Der Einsatz von PSA ist laut Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) immer dann vorgeschrieben, wenn Gefahren nicht anders (z. B. durch technische Schutzmaßnahmen) beseitigt werden können. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung, in der Arbeitgeber analysieren müssen, welche Risiken am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Beispiele:

  • Bei Arbeiten mit Chemikalien → Chemikalienschutzhandschuhe und Schutzbrille
  • Bei Arbeiten in lauten Umgebungen → Gehörschutz
  • Bei Höhenarbeiten → Absturzsicherung
  • In der Produktion oder Lagerlogistik → Sicherheitsschuhe und Warnweste

Wer ist verantwortlich?

Arbeitgeberpflichten:

  • Auswahl und Bereitstellung geeigneter PSA (kostenfrei)
  • Schulung der Mitarbeitenden zur richtigen Nutzung
  • Regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung
  • Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Pflichten der Beschäftigten:

  • PSA bestimmungsgemäß tragen
  • Mängel melden
  • An Schulungen teilnehmen
  • PSA pfleglich behandeln

Wichtig: Das Tragen von PSA ist keine freiwillige Option – sondern eine Pflicht innerhalb des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.


Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die wichtigsten Vorschriften sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • DGUV Regel 112-190 (z. B. bei Atemschutz)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Sie definieren nicht nur Anforderungen an die Ausrüstung selbst, sondern auch an Schulung, Wartung und Dokumentation.


Häufige Fehler in der Praxis

  1. PSA wird zwar gestellt, aber nicht getragen
    → Hier muss unterwiesen und ggf. kontrolliert werden.
  2. Ungeeignete PSA
    → Schutzausrüstung muss zur Gefährdung passen (z. B. geeigneter Filter bei Atemschutzmasken).
  3. Keine oder fehlerhafte Gefährdungsbeurteilung
    → Ohne fundierte Analyse ist auch die beste PSA wirkungslos.
  4. Abnutzung wird übersehen
    → Regelmäßige Sichtprüfungen und Austausch defekter Teile sind Pflicht.

Fazit: PSA schützt – aber nur, wenn sie richtig eingesetzt wird

Persönliche Schutzausrüstung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen und schützt dort, wo andere Mittel nicht ausreichen. Doch damit sie wirksam ist, braucht es klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen und konsequente Anwendung im Arbeitsalltag.


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