
Der Jahresbeginn ist für viele Unternehmen eine Zeit des Wachstums. Neue Mitarbeitende starten, Abteilungen werden erweitert oder neu strukturiert. Dabei wird ein Punkt häufig unterschätzt: die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen im Arbeitsschutz. Gerade bei Neueinstellungen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, da Abläufe, Gefahrenquellen und betriebliche Regeln noch nicht bekannt sind.
Unterweisungen sind daher keine Formalität, sondern ein zentrales Instrument der Arbeitssicherheit – und für Arbeitgeber verpflichtend.
Warum Unterweisungen für neue Mitarbeitende so wichtig sind
Neue Beschäftigte kennen die betrieblichen Besonderheiten noch nicht. Maschinen,
Arbeitsstoffe, Verkehrswege oder organisatorische Regeln unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich. Ohne eine strukturierte Unterweisung fehlt die Grundlage für sicheres Arbeiten.
Statistiken zeigen, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Arbeitsunfällen in den ersten Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses passiert. Eine frühzeitige und verständliche Unterweisung senkt dieses Risiko deutlich und schafft Sicherheit von Beginn an.
Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus mehreren Vorschriften, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG). Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen.
Zusätzlich fordern unter anderem die DGUV Vorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung sowie weitere Spezialvorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung oder PSA-Benutzungsverordnung) gezielte Unterweisungen – abhängig von Tätigkeit und Arbeitsplatz.
Wichtig: Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine nachträgliche Schulung ist rechtlich nicht ausreichend.
Welche Unterweisungen sind für neue Mitarbeitende erforderlich?
Neue Mitarbeitende müssen zunächst eine Grundunterweisung im Arbeitsschutz erhalten. Diese umfasst unter anderem allgemeine Gefahren im Betrieb, Verhalten im Notfall, Brandschutzmaßnahmen sowie organisatorische Regelungen.
Darüber hinaus sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisungen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise:
- sichere Nutzung von Maschinen und Arbeitsmitteln
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Tragen und Pflege persönlicher Schutzausrüstung
- innerbetrieblicher Verkehr
- ergonomisches Arbeiten
Je nach Tätigkeit können zusätzliche Schulungen notwendig sein, etwa für Flurförderzeuge, elektrische Arbeiten oder Arbeiten in gefährlichen Bereichen.
Wie oft müssen Unterweisungen erfolgen?
Neben der Erstunterweisung gilt: Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden, in der Regel mindestens einmal jährlich. Zusätzlich sind sie immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel oder Gefährdungen ändern.
Der Jahresbeginn bietet sich an, um Unterweisungspläne zu aktualisieren und neue Mitarbeitende systematisch einzuarbeiten.
Dokumentation nicht vergessen
Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Dazu gehören Datum, Inhalte, Name des
Unterweisenden und Unterschrift der Teilnehmenden. Diese Dokumentation dient als Nachweis bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften und ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtssicherheit.
Fazit
Unterweisungen für neue Mitarbeitende sind Pflicht, Unfallprävention und Investition zugleich. Unternehmen, die neue Beschäftigte strukturiert und verständlich in den
Arbeitsschutz einführen, reduzieren Risiken, schaffen Vertrauen und legen den Grundstein für sicheres Arbeiten von Anfang an.
