Home-Office & mobiles Arbeiten: Die unterschätzten Pflichten für Arbeitgeber

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren radikal gewandelt. Was als Notlösung begann, ist heute fester Bestandteil der Unternehmenskultur: das Home-Office. Doch während die Flexibilität von Mitarbeitern und Arbeitgebern geschätzt wird, klafft beim Thema Arbeitssicherheit oft eine gefährliche Lücke. Viele Geschäftsführer in NRW wiegen sich in der falschen Sicherheit, dass der Arbeitsschutz an der Bürotür endet. Das ist ein kostspieliger Irrtum. 

Die rechtliche Lage: Das ArbSchG macht keine Pause Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten grundsätzlich auch für das Arbeiten von zu Hause aus – sofern es sich um fest eingerichtete Telearbeitsplätze handelt. Aber auch beim „mobilen Arbeiten“ bleibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen. Die zentrale Frage für die Aufsichtsbehörden lautet: Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? 

Die Gefährdungsbeurteilung Home-Office Pflicht ist keine bloße Empfehlung.

Als Arbeitgeber müssen Sie ermitteln, welche Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter am heimischen Schreibtisch bestehen. Dabei geht es nicht darum, die Privatsphäre zu kontrollieren, sondern sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen die Gesundheit nicht gefährden. 

Ergonomie und Technik: Mehr als nur ein Laptop Ein häufiges Problem: Mitarbeiter sitzen mit dem Laptop am Küchentisch oder auf dem Sofa. Was für eine Stunde funktioniert, führt über Monate zu chronischen Rückenschmerzen oder Sehstörungen. 

  1. Der Arbeitsplatz: Ist der Tisch groß genug? Ist der Stuhl ergonomisch anpassbar? 
  2. Die Beleuchtung: Gibt es Blendungen auf dem Monitor? Ist ausreichend Tageslicht vorhanden? 
  3. Die Arbeitsmittel: Wird ein externer Monitor, eine Tastatur und eine Maus zur Verfügung gestellt? 
Psychische Belastungen im Blick behalten.

Ein oft vergessener Aspekt der Gefährdungsbeurteilung im Home-Office ist die psychische Gesundheit. Die Entgrenzung von 

Arbeit und Privatleben, das Gefühl der Isolation oder die ständige Erreichbarkeit sind Faktoren, die zu Burnout führen können. Arbeitssicherheit Stracke unterstützt Sie dabei, diese weichen Faktoren rechtssicher zu bewerten und Präventionsmaßnahmen (z. B. klare Kommunikationsregeln) zu etablieren. 

Wie erfolgt die Umsetzung ohne Hausbesuch? 

Viele Arbeitgeber scheuen den Aufwand, weil sie glauben, jeden Mitarbeiter zu Hause besuchen zu müssen. Das ist in der Praxis kaum umsetzbar und rechtlich oft gar nicht gefordert. Bewährt haben sich: 

  • Selbstauskunftsbögen: Der Mitarbeiter füllt anhand einer Checkliste seinen Status aus. 
  • Fotodokumentation: Fotos des Arbeitsplatzes dienen als Beleg für die Akte. 
  • Unterweisungen per Video-Call: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter digital darin, wie sie ihren Arbeitsplatz selbst ergonomisch einrichten. 

Fazit: Absicherung für den Ernstfall: Sollte ein Mitarbeiter im Home-Office einen Unfall erleiden (z. B. Sturz auf dem Weg zum Drucker), wird die Berufsgenossenschaft genau prüfen, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorlag. Fehlt diese, drohen Regressforderungen und Bußgelder. 

Setzen Sie auf eine rechtssichere Dokumentation. Wir von Arbeitssicherheit Stracke helfen Ihnen dabei, das Home-Office in Ihr Sicherheitskonzept zu integrieren – pragmatisch, digital und rechtssicher. 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

17 + neun =