
Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von intensiver Bildschirmarbeit, sei es im Büro oder im Homeoffice. Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, wurde am 1. Juli 2024 die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ eingeführt. Diese Regel konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bietet praxisnahe Anweisungen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Anwendungsbereich der ASR A6
Die ASR A6 gilt für die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten. Dies umfasst sowohl stationäre als auch tragbare Geräte an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten sowie an Telearbeitsplätzen. Ebenso berücksichtigt die Regel die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten. Nicht abgedeckt sind hingegen die nicht regelmäßige ortsveränderliche Nutzung tragbarer Bildschirmgeräte und die Verwendung von Bildschirmgeräten außerhalb der Arbeitsstätte, beispielsweise im Außendienst oder im Privatbereich.
Ziele der ASR A6
Die Hauptziele der ASR A6 sind:
- Reduzierung physischer Belastungen: Vermeidung von Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
- Minimierung psychischer Belastungen: Verringerung von Stressfaktoren durch optimierte Arbeitsorganisation und Softwaregestaltung.
- Schutz der Augen: Prävention von Augenbeschwerden durch geeignete Bildschirmgeräte und Beleuchtung.
Wichtige Anforderungen der ASR A6
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefährdungen an Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten. Dazu zählt die ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln.
Ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln
- Bildschirme: Diese müssen höhenverstellbar sowie dreh- und neigbar sein, um eine neutrale Kopfhaltung zu ermöglichen. Die empfohlene Bildschirmdiagonale beträgt mindestens 19 Zoll für die Textverarbeitung und den E-Mail-Verkehr.
- Arbeitsstühle: Ergonomische Arbeitsstühle fördern eine gesunde Sitzhaltung.
- Sehabstand: Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte der Bildschirmgröße und -auflösung entsprechend angepasst werden, um Augenbelastungen zu minimieren.
Beleuchtung
Angemessene Lichtverhältnisse sind essenziell, da Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden sind.
Benutzerfreundlichkeit der Software
Die Software sollte so gestaltet sein, dass psychische Belastungen reduziert werden.
Schulung der Beschäftigten
Regelmäßige Schulungen zur richtigen Nutzung der Bildschirmgeräte und zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sind verpflichtend.
Besondere Anforderungen für tragbare Bildschirmgeräte
Die ASR A6 legt besonderen Wert auf die ergonomische Nutzung tragbarer Bildschirmgeräte. Tragbare Geräte mit Tastatur sollten ein Gewicht von 2,0 kg nicht überschreiten, um die Handhabung zu erleichtern. Bei regelmäßiger Verwendung innerhalb der Arbeitsstätte sind geeignete Maßnahmen zu treffen, wie die Bereitstellung externer Tastaturen oder Dockingstationen.
Fazit
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ bietet klare und praxisnahe Vorgaben zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Durch die Einhaltung dieser Regelungen können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten geschützt und ergonomische Standards erfüllt werden.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung steht unser Team von Arbeitssicherheit Stracke gerne zur Verfügung. Kontaktieren sie uns hierzu gerne unter der 0221-16890168 oder per Mail an info@sicherarbeiten.nrw.