
Wenn sich die Bezirksregierung (z. B. Köln oder Düsseldorf) zur Betriebsprüfung ankündigt, bricht in vielen Unternehmen Hektik aus. Der Arbeitsschutz wurde im stressigen Tagesgeschäft oft stiefmütterlich behandelt. Doch eine Prüfung muss kein Schreckensszenario sein, wenn man die typischen Fallstricke kennt. Als Experten für Arbeitssicherheit in NRW sehen wir immer wieder die gleichen Versäumnisse.
Hier sind die 7 häufigsten Mängel, die Sie vor dem nächsten Besuch abstellen sollten:
1. Die lückenhafte Gefährdungsbeurteilung
Das Herzstück des Arbeitsschutzes ist oft das größte Problem. Viele Dokumente sind veraltet, decken nicht alle Tätigkeiten ab oder – noch schlimmer – existieren gar nicht. Eine Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein und auch psychische Belastungen sowie Mutterschutz berücksichtigen.
2. Fehlende oder veraltete Unterweisungen
Es reicht nicht, Sicherheitsregeln einmalig auszuhändigen. Die jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter ist Pflicht. Prüfer verlangen hierfür lückenlose Nachweise mit Unterschrift. „Haben wir mal drüber gesprochen“ zählt bei einer Arbeitsschutz Betriebsprüfung in NRW nicht.
3. Missachtung von Prüffristen (DGUV V3 und Co.)
Elektrische Betriebsmittel, Leitern, Tritte oder Regale: Alles, was verschleißen kann, muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Fehlen die Prüfplaketten oder die Protokolle, ist das einer der ersten Punkte, die beanstandet werden.
4. Mängel in der Brandschutzorganisation
Sind die Feuerlöscher gewartet? Sind die Flucht- und Rettungspläne aktuell und gut sichtbar? Gibt es genügend ausgebildete Brandschutzhelfer? Oft scheitert es an der Benennung der verantwortlichen Personen im Betrieb.
5. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen
Je nach Gefährdung (Lärm, Staub, Bildschirmarbeit) müssen Sie Ihren Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder diese vorschreiben. Die Bescheinigungen der Betriebsärzte müssen sauber dokumentiert sein.
6. PSA: Vorhanden, aber nicht genutzt
Es nützt nichts, wenn die beste Persönliche Schutzausrüstung im Lager verstaubt. Der Arbeitgeber muss die Nutzung überwachen. Wenn der Prüfer sieht, dass in der Werkstatt ohne Schutzbrille geflext wird, fällt das direkt auf Sie zurück.
7. Unklare Strukturen in der Arbeitsschutzorganisation
Wer ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)? Wer ist der Betriebsarzt? Sind Sicherheitsbeauftragte bestellt? Die schriftliche Bestellung dieser Funktionen ist eine formale Anforderung, die bei fast jeder Prüfung abgefragt wird.
